Zwangsversteigerungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Einfamilienhaus19. Oktober 2026Einfamilienhaus in Reinheim64354 ReinheimAmtsgericht Dieburg250.000 €
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück30. November 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Reinheim64354 ReinheimAmtsgericht Dieburg3.310 €
- Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)14. Dezember 2026Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Eppertshausen64859 EppertshausenAmtsgericht Dieburg200.000 €
- Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)16. Dezember 2026Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Mühltal64367 MühltalAmtsgericht Darmstadt267.000 €
- Baugrundstück3. Februar 2027Baugrundstück in Seeheim-Jugenheim64342 Seeheim-JugenheimAmtsgericht Darmstadt994.500 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Darmstadt-Dieburg 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Der nächste Termin ist am 19. Oktober 2026 um 11:00: Einfamilienhaus in Reinheim, Amtsgericht Dieburg.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei 2 Amtsgerichten: Dieburg, Darmstadt. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 250.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.